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   FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97   

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https://dejure.org/2001,16245
FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97 (https://dejure.org/2001,16245)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.10.2001 - 5 K 3463/97 (https://dejure.org/2001,16245)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 5 K 3463/97 (https://dejure.org/2001,16245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1606; BGB § 1610
    Zur Berechnung und Schätzung des eigenen Unterhaltskostenbeitrags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Berechnung und Schätzung des eigenen Unterhaltskostenbeitrags der Eltern bei einem Pflegekind, für das materieller Aufwendungsersatz sowie Erziehungsgeld gezahlt wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Köln, 19.01.2001 - 2 K 4183/99

    Unterhalt von Pflegekindern auf Kosten des Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Sowohl hinsichtlich des Barunterhalts als auch hinsichtlich des Betreuungsunterhalts kommen nach Auffassung des Senats als Bezugsgröße für den Pflegeelternanteil an den gesamten Unterhaltskosten im Sinne der vorgenannten BFH-Rechtsprechung vorliegend lediglich die Pflegesätze des zuständigen Jugendamtes oder die Unterhaltsbeiträge nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle in Betracht (zum letzteren siehe auch FG Köln vom 19. Januar 2001 - 2 K 4183/99, EFG 2001, 579, Revision VI R 35/01, zu Pflegekindern im Sinne des BGB VIII).

    Der Betreuungsbedarf ist daher grundsätzlich in gleicher Höhe wie der Barbedarf zu schätzen (vgl. etwa FG Köln vom 19. Januar 2001 - 2 K 4183/99, a. a. O., m. w. N.).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Es genügt, wenn nur unter gewiesen Voraussetzungen mit einer vorzeitigen Beendigung des Zustandes zu rechnen ist oder die Pflegekindschaft mit einer - möglicherweise auch absehbaren - Veränderung der Lebenslage endet (vgl. bereits BFH vom 17. Dezember 1952 IV 359/52 U, StBl II 1953, 74 und vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl II 1996, 63 ; zum Ganzen auch Glanegger in Schmidt, EStG , 20. Aufl., § 32 Rz. 22 m. w. N.).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Der Bundesfinanzhof hat in einer grundlegenden Entscheidung vom 12. Juni 1991 (III R 108/89, BStBl II 1992, 20 ) dargelegt, dass er die Tatbestandsvoraussetzungen des nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrages dann als erfüllt ansieht, wenn der Steuerpflichtige etwa 20 v. H. der gesamten Unterhaltskosten des Kindes trage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Besonders hinzuweisen sei auch darauf, dass der an die Erziehungsstelle gezahlte Erziehungsbeitrag nach dem Urteil des OVG Münster vom 24. November 1995 (FEVS 46, 452) nicht als Einkommen der Pflegeperson, sondern als Unterhaltsanspruch des Kindes anzusehen sei.
  • FG Hessen, 25.11.1999 - 3 K 4198/98

    Pflegekind; pädagogischer Mehrbedarf; Pflegegeld - Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Dies wird ganz überwiegend von der Literatur (vgl. etwa Schmidt / Glanegger, EStG , 20. Aufl., § 32 Rz. 25) und von der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. etwa FG Münster vom 18. Januar 2000 - 12 K 5548/99 KG, EFG 2000, 380 und Hessisches FG vom 25. November 1999 - 3 K 4198/98, EFG 2000, 381 ) als zutreffende Auslegung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG angesehen.
  • FG Münster, 18.01.2000 - 12 K 5548/99

    Berücksichtigung von Pflegekindern, für die der Stpfl. von dritter Seite ein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Dies wird ganz überwiegend von der Literatur (vgl. etwa Schmidt / Glanegger, EStG , 20. Aufl., § 32 Rz. 25) und von der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. etwa FG Münster vom 18. Januar 2000 - 12 K 5548/99 KG, EFG 2000, 380 und Hessisches FG vom 25. November 1999 - 3 K 4198/98, EFG 2000, 381 ) als zutreffende Auslegung des § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG angesehen.
  • BFH, 17.12.1952 - IV 359/52 U

    Gewährung einer steuerlichen Vergünstigung aufgrund eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.10.2001 - 5 K 3463/97
    Es genügt, wenn nur unter gewiesen Voraussetzungen mit einer vorzeitigen Beendigung des Zustandes zu rechnen ist oder die Pflegekindschaft mit einer - möglicherweise auch absehbaren - Veränderung der Lebenslage endet (vgl. bereits BFH vom 17. Dezember 1952 IV 359/52 U, StBl II 1953, 74 und vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl II 1996, 63 ; zum Ganzen auch Glanegger in Schmidt, EStG , 20. Aufl., § 32 Rz. 22 m. w. N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.03.2002 - 5 K 2026/00

    Kindergeldanspruch für in Vollzeitpflege aufgenommene Kinder

    Sowohl hinsichtlich des Barunterhalts als auch hinsichtlich des Betreuungsunterhalts kommen nach Auffassung des Senats als Bezugsgröße für den Pflegeelternanteil an den gesamten Unterhaltskosten im Sinne der vorgenannten BFH-Rechtsprechung vorliegend lediglich die Pflegesätze des zuständigen Jugendamtes oder die Unterhaltsbeiträge nach der sogen. Düsseldorfer Tabelle in Betracht (zum letzteren siehe auch FG Köln vom 19. Januar 2001 - 2 K 4183/99, EFG 2001, 579, Rev. VI R 35/01, zu Pflegekindern im Sinne des SGB VIII und FG Rheinland-Pfalz vom 15. Oktober 2001 - 5 K 3463/97).

    Der Betreuungsbedarf ist daher grundsätzlich in gleicher Höhe wie der Barbedarf zu schätzen (vgl. etwa Urteil des Senats v. 15. Oktober 2001 (5 K 3463/97).

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